Das Frankfurt-F auf dem Nummernschild bleibt Pflicht

Das Frankfurt-F auf dem Nummernschild bleibt Pflicht

Nummernschild kann bei einem Zuzug nach Frankfurt nicht beibehalten werden

(pia) In einer Presseveröffentlichung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 29. März 2010 wird darauf hingewiesen, dass Autofahrer, die innerhalb Hessens umziehen und ihr Nummerschild behalten wollen, sich künftig den Weg zur Zulassungsstelle sparen können, auch wenn ihr Wohnsitz im Bezirk einer anderen Zulassungsstelle liegt. Diese Angelegenheit soll ab 31. März bei den Meldeämtern, in Frankfurt bei den Bürgerämtern, erledigt werden können.

Der Stadt Frankfurt als zuständiger Zulassungsbehörde sind der avisierte Erlass und weitergehende Ausführungsbestimmungen nicht bekannt. Das Bürgeramt weist darauf hin, dass es zurzeit keine Möglichkeit gibt, die Zulassungsbescheinigung I bei einem Zuzug nach Frankfurt unter Beibehaltung des Kennzeichens in einem der Frankfurter Bürgerämter ändern zu lassen.


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