Stadtpolizei erklärt Silvester

Stadtpolizei erklärt Silvester
(pia) Alle Jahre wieder informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei Ladenbesitzer über den richtigen Verkauf von Feuerwerkskörpern. Ab sofort werden sie wieder in persönlichen Gesprächen mit Kioskbetreibern und Inhabern kleiner Geschäfte in Frankfurt die gesetzlichen Vorgaben dazu erläutern. Damit das Neue Jahr nicht im Krankenhaus beginnt, wird dringend darauf hingewiesen, dass ausschließlich der Verkauf von Produkten erlaubt ist, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurde. Diese erkennt man an deren Zulassungszeichen und Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache.

Feuerwerk darf auch nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Außerdem sollen die Verkäufer darauf sensibilisiert werden, das Alter des potenziellen Käufers zu beachten. Jugendfeuerwerk gibt es schon für 12-jährige, Raketen und Böller hingegen erst für Volljährige.


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