Ortsvorsteher Christian Becker: Keine Aushöhlung des Nachtflugverbotes

Frankfurt am Main, den 29.07.2016 – CB – „In der ohnehin schon sehr angespannten Situation um das Thema „Fluglärm“ jetzt noch über mehr Flexibilität hinsichtlich des Nachtflugverbots diskutieren zu wollen, ist befremdlich“, kommentiert der Vorsitzende der CDU Oberrad, Ortsvorsteher Christian Becker, den derzeitigen Sachverhalt. „Gerade der Süden Frankfurts ist eine der am stärksten betroffenen Regionen innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes und es gilt, diesen mit sinnvollen Maßnahmen zu entlasten anstatt die Problematik noch zu verstärken.“

Ohnehin sei das Nachtflugverbot mit dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerich­tes in Leipzig vom 04.04.2012 klar geregelt. So wurde entschieden, dass planmäßige Flüge in der Mediationsnacht zwischen 23 und 5 Uhr weiterhin unzulässig sind.

Es wundert Becker nicht, dass die Fluglärmproblematik immer wieder den Weg in die Ortsbeiratssitzungen findet. Aktuelle Forderungen wie ein flexiblerer Umgang mit dem Nachflugverbot schüren die Unsicherheit in der Bevölkerung und im Ortsbeirat finden die Bürgerinnen und Bürger ein direkt ansprechbares Gremium. „Es gilt, die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen mit gezielten Lärmschutzmaßnahmen zu entlasten und die Situation nicht noch weiter zu verschärfen“, so Becker weiter.

Durch Lärmpausen sollen die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise zusätzlich entlastet werden. Vor dem Hintergrund, dass man in den Zeiten zwischen 5 und 6 Uhr bzw. zwischen 22 und 23 Uhr einzelne Bahnen nicht nutzt, ist die Forderung nach einer teilweisen Aufhebung des Nachtflugverbotes nicht nachzuvollziehen.

„Es war klar, dass mit dem Bau der Nordwestlandebahn ein Nachtflugverbot verbunden ist. Wenn man nun das Nachtflugverbot für nicht akzeptabel hält, muss man sich überlegen, was dies im Umkehrschluss für die Nordwestlandebahn bedeutet“, so Becker abschließend.


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