Patientensicherheit: Nur 19 hessische Krankenhäuser liefern regelmäßig Daten ans Endoprothesenregister

Patientensicherheit: Nur 19 hessische Krankenhäuser liefern regelmäßig Daten ans Endoprothesenregister

Frankfurt am Main, 9. August 2016. In ca. 90 Krankenhäusern in Hessen können sich Patienten künstliche Knie- oder Hüftgelenke einsetzen lassen. Diese Kliniken kommen auch für eine freiwillige Teilnahme am deutschen Endoprothesenregister infrage. Doch lediglich 19 Kliniken liefern tatsächlich regelmäßig Daten an die Registerstelle, meldet die Techniker Krankenkasse (TK). „Das Endoprothesenregister dient der Sicherheit der Patienten. Es ist daher bedauerlich, dass die Datenübertragung derzeit nicht so funktioniert, wie sie funktionieren sollte“, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen. Mit Hilfe des Registers soll die Komplikationsrate bei Patienten, die ein künstliches Gelenk erhalten haben, deutlich reduziert werden. Dass nur 19 Kliniken in Hessen Daten liefern, muss nicht zwingend mit einer Abwehrhaltung der Kliniken zu tun haben; das kann auch mit IT-Problemen zusammen hängen. „Doch die Krankenhäuser sollten sich – zum Wohle der Patienten -schnellstmöglich dafür einsetzen, eventuelle technische Probleme zu lösen.“

Im Endoprothesenregister werden alle relevanten Daten im Zusammenhang mit einer Operation dokumentiert, beispielsweise die verwendeten Produkte, Informationen zu Operationsverfahren und -anlässen sowie Merkmale der Patienten wie Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen. Ziel des Registers ist es insbesondere, mehr über die Standzeit künstlicher Gelenke zu erfahren, also über die Zeit, in der Implantate im Körper funktionstüchtig sind. Krankenhäuser, die sich am Endoprothesenregister beteiligen, erhalten jährlich eine Auswertung mit Angaben, welche Prothesen in ihrem Haus wie häufig implantiert wurden, wie sich die Zahl der Wechseloperationen entwickelt hat und warum es bei Implantaten zu Problemen gekommen ist.

Aus Sicht der TK sollte die Teilnahme am Endoprothesenregister für alle in Frage kommenden Krankenhäuser verpflichtend sein. „Kliniken, die ihre Daten nicht regelmäßig und vollständig an das Endoprothesenregister melden oder sich erst gar nicht dort anmelden, werden sich langfristig rechtfertigen müssen, warum sie diese Chance der Qualitätsverbesserung nicht wahrnehmen“, so Voß. Je mehr Fälle im Register dokumentiert sind, desto mehr Rückschlüsse können Operateure und Kliniken insbesondere im Langzeitverlauf aus den Daten ziehen.

Im Jahr 2015 mussten sich in Hessen fast 2.200 Patienten mit einem künstlichen Knie- oder Hüftgelenk wegen Komplikationen einem zweiten Eingriff unterziehen. In diesen Operationen musste entweder das Kunstgelenk selbst oder zumindest Teile davon ausgetauscht werden. Gründe dafür sind oft auf Mängel bei der Erstoperation oder auf Qualitätsmängel des Implantats zurückzuführen.

 

Foto: Techniker Krankenkasse
Text: Julia Abb, Landesvertretung Hessen

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