Jahrespressekonferenz des Hauptzollamtes Frankfurt am Main

Steuererhebung – für Deutschland und Europa Durch die Erhebung von nationalen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im vergangenen Jahr rund 6,06 Milliarden Euro ein. Dies ist eine Steigerung von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Darunter waren z.B. rund 4,1 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, 204 Millionen Euro Zoll, 72 Millionen Biersteuer, 403 Millionen Euro Stromsteuer sowie 507 Millionen Euro Luftverkehrsteuer. Die erhebliche Steigerung um 89 Prozent bei der Luftverkehrsteuer ist durch den Zuwachs an Luftverkehrgesellschaften durch veränderte Zuständigkeiten begründet.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Unser Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main führte umfangreiche Prüfungen von Geschäftunterlagen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei 286 Arbeitgebern durch. Die Schadensumme im Rahmen der straf-und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 18.537.772,88 Euro. Die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beträgt 335.260 Euro. 1.251 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen, sowie 998 Einzelverfahren eingeleitet. 320 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, 358 Verfahren abgeschlossen. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beträgt insgesamt 28 Jahre, teilweise zur Bewährung ausgesetzt.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Das Hauptzollamt Frankfurt am Main stellte bei 13.889 Aufgriffen am Flughafen rund 7.045 Kilogramm Rauschgift sicher. Im Einzelnen waren dies folgende Mengen, in kg (gerundet): Khat 5.815, Kokain 94, Heroin 4, Haschisch und Marihuana 307, sonstige Rauschgifte (z.B. Amphetamin, Ecstasy) 825. 57 Drogenkuriere wurden vorläufig festgenommen. Darunter waren 14 Personen, die als sog. „Schlucker“ identifiziert wurden, d.h. sie hatten das Rauschgift im Körper transportiert.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden 5.939 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet. Die 549.354 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 18,7 Millionen Euro. Darunter waren 599 Fälle mit 278.708 gefälschten Tabletten und Ampullen. Herkunftsländer der Plagiate waren mit 37 Prozent meistens China, die Vereinigten Staaten von Amerika, Hongkong und Singapur. Es handelte sich überwiegend um Uhren und Kleidung, Taschen, Sonnenbrillen, Mobiltelefone, Arzneimittel, elektronisches Spielzeug und Computerzubehör.

Barmittelkontrollen Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 5.220 Fällen meldeten Reisende ihre Barmittel mit rund 208 Millionen Euro legal an. 1.529 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 29 Millionen Euro. In 90 Fällen wurde ein Clearingverfahren eingeleitet.

Artenschutz Großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Im Jahr 2017 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 372 Sicherstellungen mit 13.339 artengeschützten Einzelexemplaren. Darunter waren 1.681 lebende Tiere und 2.019 lebende Pflanzen sowie 9.639 Erzeugnisse aus geschützten Arten. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.

Beachtung des Arzneimittelgesetzes (AMG) Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch hier wirkt der Zoll bei der Überwachung mit. Bei 13.027 Aufgriffen wurden 1.389.581 Tabletten und Ampullen wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sichergestellt. Die Bandbreite zog sich von Doping- und Schmerzmitteln, Anti-Baby-Pillen und Antidepressiva bis hin zu potenzsteigernden Präparaten. Häufig waren auch Fälschungen darunter, überwiegend wurden Potenzmittel nachgeahmt. Diese Medikamente können Gefahren für die Gesundheit bergen, da sie illegal und ohne jegliche Sicherheitsstandards produziert werden. Die Dopingpräparate stammten überwiegend aus Osteuropa.

Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften Auch andere Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der Verbraucher bei 22.219 Aufgriffen zur Sicherstellung von 389.729 Waren. Darunter waren Elektroroller, Fidget-Spinner, KfZ-Scheinwerfer, Drohnen, Laserpointer und Smartwatches. Diese hatten ihren Ursprung meistens in China und Taiwan. Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft und dem Wirtschaftskreislauf entzogen.

Verstöße gegen das Waffengesetz Im vergangenen Jahr kam es am Frankfurter Flughafen in 282 Fällen zur Sicherstellung von 807 einzelnen Waffen und Munition. Darunter waren 477 erlaubnispflichtige Schusswaffen, 208 verbotenen Waffen und 32 Stück Munition. Dabei handelte es sich meistens um gewerbliche Durchfuhrsendungen, bei denen die waffenrechtlichen Genehmigungen zunächst fehlten. Die verbotenen Waffen wurden zumeist in der Kurierfracht oder per Postsendung via Internet bestellt. Zu nennen sind hier z.B. Elektroschockgeräte, die wie Taschenlampen aussahen, Butterflymesser, Schlagringe und Würgehölzer.

Schutz der öffentlichen Ordnung Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ebenfalls im Fokus des Zolls: So bekämpfen wir z.B. die Einfuhr von Schriften, Ton und Bildträgern, Abbildungen und Darstellungen mit verfassungswidrigem Inhalt. In 45 Fällen stellten wir 236 verdächtige Objekte sicher. Zu nennen sind hier gewaltverherrlichende Abzeichen, Uniformjacken, Fahnen, Plakate, Magazine und Ähnliches. Herkunftsländer waren überwiegend Australien, USA, Brasilien, Jordanien, Neuseeland und Kanada.

Verfolgung von Zolldelikten Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. 1.532 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden eingeleitet, ein Steuerschaden von 957.178 Euro verhindert. 3.443 Steuerstrafverfahren wurden im Jahr 2017 erledigt, 1.735 Bußgelder festgesetzt, die sich auf die Nichtanmeldung von Barmitteln im Reiseverkehr bezogen. Daraus resultierte eine Bußgeldsumme von 3,5 Millionen Euro. 11.738 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden.

OTS: Hauptzollamt Frankfurt am Main

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