Kampf um Freizeitgärten nicht aussichtslos?
Angefordert durch den Ortsbeirat 6 (ORB 6), stellten Vertreter des Stadtplanungsamts die Bebauungspläne im Schwanheimer Unterfeld in einer Bürgerstunde vor / Weniger Diskussionsbeiträge, aber starke Emotionen brachten etwa 80 Schwanheimer BürgerInnen in die Veranstaltung mit ein / Innerhalb der nächsten 4 Wochen schriftlich eingereichte Anregungen beim Stadtplanungsamt bezüglich einer Erweiterung der Freizeitgärten geben den einzelnen Eigentümern und Pächtern möglicherweise auch zukünftig Aussicht auf Erhalt des bisher genutzten Landes
(Schwanheim) bvö Gleich drei Bebauungspläne im Schwanheimer Unterfeld und die mögliche Nutzung des Geländes der Alten Kläranlage Schwanheim als Gewerbegebiet für vorzugsweise Schwanheimer Unternehmer, standen am 19. Januar 2010 im Saal der Gaststätte „Blaue Adria“ zu Diskussion. Manfred Lipp, Ortsvorsteher des ORB 6 leitete die Veranstaltung, bei der Vertreter/Innen des Stadtplanungsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde Auskünfte über die verschiedenen Bebauungspläne gaben. Grundlage bildete dabei der Stadtverordnetenbeschluss vom 5. Juli 2007, aufgrund dessen die Bebauungspläne Nr. 782 „Am Schwanenhof“, Nr. 768 „Südlich Höchster Weg“ und Nr. 865 „Kelsterbacher Weg“ vorgestellt und diskutiert werden sollten. Bereits direkt nach Bekanntwerden der damaligen Magistratsabstimmung entstand großer Widerstand unter der Bevölkerung, da diese Pläne zwar manches legalisieren würden, mehr als 100 Gartenbesitzer des Schwanheimer Unterfeldes jedoch auch in ihrer Nutzung des Besitzes beschränken, nahezu enteignen würden. Die Anlagen sollten vor unerwünschten Nutzungen geschützt werden. Dabei dürfen gemäß Beschluss der Stadtverordneten nur Gartenhütten mit max. 30 Kubikmeter Größe aufgestellt werden, bei Grundstücken von je 300 Quadratmeter. Bei der Beschaffenheit des Materials von Hütten und Einfriedung des Geländes soll eine naturnahe Gestaltung gewählt werden, um so dem Charakter des Freizeitgartengebietes zu entsprechen. Viele Gartennutzer sind seither nicht nur verunsichert, sondern müssen Hütten abbauen, soweit sie keine Genehmigung haben, Zäune entfernen und ihren bisher gepflegten Garten wieder der freien und wilden Natur überlassen. Darauf bildete sich die Initiative Gartenfreunde Schwanheim e.V., die mehrfach versucht hat, die gepflegten Gärten – manche reinste Biotope – , die außerhalb der vorgesehenen Bebauungspläne 782 und 786 zu retten. Das Plangebiet „Kelsterbacher Weg“ (ca. 4 ha) grenzt im Norden an den Kelsterbacher Weg und liegt im Osten direkt an der B 40. Der überwiegende Teil des Landes ist noch Ackerfläche und soll künftig für freizeitgärtnerische Nutzung zur Verfügung stehen, eventuell für diejenigen Gartennutzer, die ihr bisheriges Gartenstück aufgeben müssen. Zahlreiche anwesende Gartenlandbesitzer äußerten ihren Ärger über den Stadtverordnetenbeschluss, bei vielen wurde das Gartenstück von Generation zu Generation vererbt. Sie wollen solche massiven Veränderungen nicht hinnehmen, zumal sie, wie Armin Heuser als Sprecher der Initiative Gartenfreunde, die Beschlüsse als „willkürlich und ungerecht“ empfinden. Gerade einige städtische Gärten seien in wenig gepflegtem Zustand, monieren Anwesende der Bürgerstunde und fügen hinzu, dass nun Gärten südlich des Höchster Weges gestattet wurden, die am wenigsten naturnah aussehen. „Wir lehnen deshalb alle drei Pläne kategorisch ab“ betont Armin Heuser bestimmt. Sylvia Krämer vom Stadtplanungsamt rät dagegen, die Pläne zu akzeptieren, um Sicherheit zu haben und parallel dazu das Ziel zu verfolgen, das Freizeitgartenland mit Anträgen zu erweitern. „Wenn der Geltungsbereich vergrößert werden soll, dann sollten die Bürger ihre Wünsche und Anträge möglichst innerhalb der kommenden vier Wochen schriftlich beim Stadtplanungsamt einreichen. Wir vermitteln dies an den Magistrat und die entsprechenden Ausschüsse“ ergänzt ihre Kollegin Astrid Romey. Inwieweit dies alles erfolgreich sein wird, ist allerdings fraglich, da weder der Ortsvorsteher Manfred Lipp noch die Stadtverordnete Martina Feldmayer ihre Unterstützung für die Interessen der Schwanheimer Gartenbesitzer zugesagt haben. Der Stadtverordnete Arnold Weber bedauerte, dass es nicht gelungen sei, die Bebauungspläne bürgerfreundlich und erträglich zu gestalten. „Die vielen Besitzer, die mit ihren Gärten Biotope geschaffen haben, waren der Garant, dass das Schwanheimer Unterfeld nicht noch weiter verkommt“ betont er und fügt hinzu: „Der Wildwuchs muss abgestellt werden!“ und spricht dem Volk aus der Seele mit: Diejenigen, die ihn gemacht haben, sind legalisiert, die anderen werden vertrieben“. Die Stadt sollte mit mehr Menschlichkeit vorgehen und dazu sei es noch nicht zu spät, so Weber und zudem gäbe die Frankfurter Oberbürgermeisterin in ihrem Neujahrsgruß bereits den Weg vor: „das Alte bewahren, Neuem Raum geben und beides an geeigneter Stelle auf innovative Weise miteinander verbinden: Das wird eine der anspruchsvollsten Aufgaben der Gestaltung unserer Stadt für die nächsten Jahrzehnte sein.“ Vielleicht sollten die Schwanheimer Gartenbesitzer noch mal einen Anlauf wagen! Wünsche und Anträge zur Freizeitgartenerweiterung im Schwanheimer Unterfeld zügig schriftlich richten an: Stadtplanungsamt Frankfurt, z.Hd. Sylvia Krämer, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main.
Skizze Stadtplanungsamt einfügen
Schwanheimer Gewerbetreibende können sich ausbreiten
„Den Bebauungsplan für das stadtteilnahe Gewerbegebiet „Alte Kläranlage“ begrüßen wir mit vollem Herzen“ freute sich Armin Heuser, Vorsitzender Handel-Handwerk-Gewerbe (HHG). Die brach gefallenen Teile der alten Kläranlage nahe der Schwanheimer Brücke und Höchster Weg seien schon seit längerer Zeit im Gespräch als Ausweichfläche für lokales Gewerbe. „Wir haben viele Jahre darauf gewartet, Schwanheimer Gewerbetreibenden, die unter der Enge ihres Betriebes im Stadtteil leiden, mehr Platz zur Sortimentsausweitung und damit Unternehmenssicherung zu bieten“ ergänzt Heuser. Michael Kracke vom Stadtplanungsamt erläuterte am 19.01.2010 in einer öffentlichen Bürgerstunde in Schwanheim den dafür entwickelten Bebauungsplan, zu dem es aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.1999 gekommen ist. Die Kläranlage wurde 1957 in Betrieb genommen und wurde bis 31.12.1991 in ihrer Funktion genutzt. „Der Bebauungsplan soll für die künftigen Nutzer Planungssicherheit schaffen“ informiert Kracke. Das Gewerbegebiet soll gut in das LSG und an das benachbarte Brückenbauwerk angepasst werden. Als Gewerbetreibende haben sich bereits vier Schwanheimer Traditionsunternehmen beworben, berichtet Armin Heuser. Als Gewerbe sollen für dieses Gebiet Vergnügungsstätten und Tankstellen, wie auch Discounter ausgeschlossen sein, so die Vertreter der Stadt. Die Fläche ist ca. 1,5 ha groß und wurde 2007 durch das Regierungspräsidium Darmstadt aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) entlassen. Auf allen Seiten des Gebiets soll ein 3-4 m großer Grünstreifen erhalten bleiben. Angaben über den Preis/Quadratmeter konnte auf Anfrage nicht gemacht werden. Das Nutzungskonzept für dieses kleine Gewerbegebiet solle möglichst neutral gehalten werden und sei für dringend benötigte Ersatz- und Ergänzungsflächen nahe ansässiger Gewerbetreibender gedacht. Der Rahmen der veränderten und zu „erwartenden Verkehrsströme sei abschätz- und abwickelbar“, so war von Seiten der Stadt zu vernehmen.
Foto: Völker
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