Anrufer geben sich fälschlich als „Stadtwerke Frankfurt“ aus

Anrufer geben sich fälschlich als „Stadtwerke Frankfurt“ aus

(pia) Der gute Name der Stadtwerke Frankfurt wird aktuell missbraucht, um telefonisch Namen und Kontaktinformationen von Immobilieneigentümern in Frankfurt herauszufinden.

Wiederholt haben sich in den vergangenen Wochen verunsicherte Frankfurter Bürger bei der Stadtwerke Frankfurt Holding gemeldet, nachdem sie vorgeblich von den Stadtwerken Frankfurt angerufen worden waren. Eine Anruferin mit unterdrückter Rufnummer stellte sich ihnen mit „Stadtwerke Frankfurt“ vor und hatte entweder eine klärungsbedürftige Energie- oder Wasserrechnung oder kündigte anstehende Arbeiten an Leitungen an. Dies wurde zum Anlass genommen, nach dem Namen und der Telefonnummer des Hauseigentümers zu fragen. Im Weiteren blieben genauere Angaben der Anruferin selbst vage, so dass nachfragende Bürger misstrauisch wurden und sich nach dem Telefonat an die Stadtwerke Frankfurt wandten.

„Die Stadtwerke Frankfurt selbst kontaktieren keine Bürger und Kunden – und schon gar nicht telefonisch“, stellt der Sprecher und Geschäftsführer der Stadtwerke Holding, Constantin Alsheimer richtig. „Wir sind eine Unternehmensgruppe mit operativ eigenständigen Tochtergesellschaften. Diese stehen im direkten Kontakt mit Bürgern und Kunden. Die Beschäftigten der BäderBetriebe Frankfurt GmbH, Mainova AG und Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH melden sich am Telefon mit ihrem jeweiligen Unternehmensnamen“, so Alsheimer weiter.

Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften haben weder eigene Beschäftigte noch externe Dienstleister mit den beschriebenen Telefonaten beauftragt. Anstehende Arbeiten an Zählern, Leitungen sowie Änderungen von Preisen, Produkten und Verträgen werden von den verantwortlichen Tochtergesellschaften stets schriftlich angekündigt.

Wenn man an der Vertrauenswürdigkeit eines telefonischen oder persönlichen Gesprächspartners zweifelt, sollte man eine Telefonnummer für den eigenen Rückruf oder die Vorlage eines Dienstausweises einfordern.


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