Frankfurter Mietspiegel 2014

Olaf Cunitz: ,Instrument kann nur das aufzeigen, was statistisch nachweisbar ist‘

Entscheidung über neuen Frankfurter Mietspiegel 2014 ist gefallen

(pia) Am heutigen Mittwoch, 6. August, hat die Mietspiegelkommission abschließend über den neuen Frankfurter Mietspiegel diskutiert. In der Kommission, die beratende Funktion hat, sind sowohl Mieter- als auch Vermieterverbände unter der Leitung des Amtes für Wohnungswesen vertreten. Während die Vertreter der Mieterverbände bei einer Enthaltung dem neuen Mietspiegel zustimmten, haben ihn die Eigentümerverbände abgelehnt. „Ich danke den Mieterverbänden, dass sie in einer für Frankfurt zentralen Frage Verantwortung übernehmen und bedaure, dass die Vermieterseite nicht zugestimmt hat. Aber der Mietspiegel soll ja die tatsächliche Marktsituation möglichst genau darstellen, nicht die Wünsche und Vorstellungen einzelner Marktakteure“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz. „Selbstverständlich können die Vorstellungen der Kommissionsmitglieder nur insoweit berücksichtigt werden, als es die ermittelten Daten hergeben. Ich werde den vorgelegten Mietspiegel nun in den Magistrat einbringen und gehe davon aus, dass er in wenigen Wochen veröffentlicht werden kann.“ Nach einem Beschluss im Magistrat tritt der Mietspiegel 2014 rückwirkend zum 1. Juni 2014 in Kraft.

Inhaltlich fasst Bürgermeister Cunitz als wesentliche Punkte zusammen: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Wohnlagen für innerstädtische Bereiche wieder differenziert darzustellen. Aus meiner Sicht bedauerlich ist, dass der Mietspiegel keine weitergehenden energetischen Merkmale enthält. Nur für Fenster mit einer Wärmeschutzverglasung konnte ein Einfluss auf den Mietpreis nachgewiesen werden. Auch hier gilt aber, dass der Mietspiegel als Instrument nur das aufzeigen kann, was statistisch nachweisbar ist.“ Der Mietspiegel soll mithilfe der gesammelten Daten das tatsächliche Mietpreisniveau in Frankfurt abbilden. Er ist kein Instrument, um Mieten politisch festzulegen und seine Erstellung erfolgt nach bundesgesetzlichen Vorgaben. Mit dem Mietspiegel lässt sich für fast alle frei finanzierten Wohnungen in Frankfurt die ortsübliche Miete ermitteln. Er verschafft damit eine Marktübersicht und macht das Mietpreisgefüge transparent. Er liefert Informationen, ob eine Mieterhöhung zulässig oder unzulässig ist. Damit er vor Gericht Bestand hat, muss er frei von politischer Einflussnahme sein.

Gegenüber dem Mietspiegel 2010 ist die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnraum in Frankfurt von 7,78 Euro auf jetzt 8,66 Euro gestiegen – das entspricht einer Steigerung von 11,3 Prozent für vier Jahre. Die Basismiettabelle gibt allerdings nur im Zusammenhang mit Zu- und Abschlagsmerkmalen Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.

Bei sehr guten und bei gehobenen Wohnlagen sind Zuschläge von 1,59 Euro beziehungsweise 0,31 Euro möglich. Die Lagen beruhen auf den Bewertungen des Gutachterausschusses, wobei mittlere und einfache Lagen zusammengefasst wurden und weder Zu- noch Abschläge erlauben. Außerdem gilt im erweiterten Innenstadtbereich ein „Zentralitätszuschlag“ von 0,99 Euro. Dieser Zuschlag für die zentrale Lage ist mit der sehr guten und gehobenen Wohnlage kombinierbar. Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung gelten als mittlere Lage, für die kein Zuschlag für sehr gute oder gehobene Wohnlagen vorzunehmen ist.

Bürgermeister Olaf Cunitz bedankte sich bei der Mietspiegelkommission und den beauftragten Instituten IWU aus Darmstadt und IFAK aus Taunusstein für die engagierte Arbeit: „Die ausgiebigen Diskussionen und die Berücksichtigung vielfältiger Anregungen haben sicher zur Qualität des neuen Mietspiegels beigetragen. Ganz besonders danken möchte ich allen Mietern und Vermietern, die sich an der Befragung beteiligt haben und ohne die kein Mietspiegel möglich wäre.“

Der neue Frankfurter Mietspiegel basiert auf etwa 3.350 Interviews von Mieterhaushalten, die repräsentativ für alle Frankfurter Miethaushalte sind, und circa 800 schriftlichen Angaben von Vermietern. Die erhobenen Daten wurden aufwendig geprüft und ausgewertet. Im Prozess der Auswertung hat das IWU mittels wissenschaftlich anerkannter, statistischer Verfahren ein Mietspiegelmodell entwickelt, das für unterschiedliche Wohnungstypen mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen die ortsübliche Miete angibt. Der Frankfurter Mietspiegel hilft Mietern und Vermietern gleichermaßen. Er dient dazu, Streit über die angemessene Miete zu vermeiden. Er stellt eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in Frankfurt dar. Der Mietspiegel dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.


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