Stundung der Sozialversicherung

Für Unternehmer: Stundung der Sozialversicherung

Die Krankenkassen zeigen sich nachsichtig und ermöglichen eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge. Ein formloser Antrag sollte schnellstmöglich an die Krankenkassen (auch per Fax) weitergegeben werde.

Dazu hat die DEHOGA auch einen Vorschrieb vorbereitet, den Sie unter:

https://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/Antrag_auf_Stundung_SV-Beitraege_200325__1_.doc

finden. Wir sind natürlich keine Beratung und garantieren für nichts. Die Info halten wir aber trotzdem für wichtig. Mehr Informationen finden Sie unter:

https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/pressemitteilungen/detail/news/moeglichkeit-zur-stundung-von-sozialversicherungsbeitraegen/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=d284e9540c585714bf6516b05ff5dac7

Text: Sebastian Klein
Photo by Daniel Tausis on Unsplash


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