INFO: Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Versorgung der Bevölkerung
Um die Verkaufstätigkeit und Kundenbedienung im Lebensmitteleinzelhandel, auf Wochenmärkten, in Apotheken und weiteren Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, hat das Regierungspräsidium Kassel die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Regierungsbezirk an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP heute erlassen und auf seiner Homepage (rp-kassel.hessen.de) veröffentlicht….