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INFO: Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Versorgung der Bevölkerung

Um die Verkaufstätigkeit und Kundenbedienung im Lebensmitteleinzelhandel, auf Wochenmärkten, in Apotheken und weiteren Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, hat das Regierungspräsidium Kassel die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Regierungsbezirk an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP heute erlassen und auf seiner Homepage (rp-kassel.hessen.de) veröffentlicht….