Urteil: Hartz-IV-Nachzahlungen dürfen nicht gepfändet werden
Nachzahlungen von Hartz IV unterfallen dem Pfändungsschutz, wenn dadurch das Existenzminimum für vergangene Monate nachträglich gesichert werden soll. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII ZB 21/17). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, erhielt eine Hartz-IV-Empfängerin eine Nachzahlung für März bis November von über 5.500 Euro. Einer ihrer Gläubiger wollte nun Teile dieses…