Eingeschränkter Winterdienst auf den Uferwegen der Nidda

Eingeschränkter Winterdienst auf den Uferwegen der Nidda
(pia) Die Uferwege entlang der Nidda und die der Öffentlichkeit zugänglichen Wehrstege unterliegen wie zum Beispiel auch Wald- und Feldwege nach den gesetzlichen Vorschriften im Winter nicht der Räum- und Streupflicht. Die für die Unterhaltung der Wege zuständige Stadtentwässerung Frankfurt am Main bemüht sich jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten, bei Schneefall und Eisbildung die Wege zumindest abschnittsweise zu räumen oder zu streuen. Die Bürgerinnen und Bürger, so die Stadtentwässerung, sollten die Uferwege bei winterlichen Witterungsbedingungen nur mit besonderer Vorsicht nutzen und mit dem Fahrrad auf andere, geräumte Wege und Straßen ausweichen.


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