Frankfurt sucht neue Laienrichter

Frankfurt sucht neue Laienrichter

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2014 bis 2018 steht an

(pia) Alle fünf Jahren werden Schöffen gewählt, die in den Schöffengerichten am Amtsgericht, in den Strafkammern beim Land- und Oberlandesgericht sowie am Schwurgericht tätig sind. Im Spätherbst ist es wieder soweit: Die Stadt Frankfurt muss für diese Wahl eine Vorschlagsliste mit Kandidaten aufstellen, die die Stadtverordnetenversammlung dann beschließt. Diese Liste wird zurzeit nach den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetz erstellt.
Zuerst wurden die Einwohnerdaten nach dem Zufallsprinzip ausgewertet – unter angemessener Berücksichtigung aller Bevölkerungsgruppen. Rund 2.400 Frauen und Männer wurden so in die engere Auswahl einbezogen. Sie wurden bereits benachrichtigt. Zudem informieren die Stadtbezirksvorsteher die Betreffenden in einem persönlichen Gespräch über das Ehrenamt und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Diejenigen, die bereits in der laufenden Amtsperiode tätig waren, werden nicht mehr berücksichtigt – es sei denn, sie melden sich erneut freiwillig.

Aus der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss, der beim Amtsgericht gebildet wird, dann die Schöffen für die fünf nächsten Geschäftsjahre aus. Sie sind bis zum Jahr 2018 tätig und üben in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus und nehmen an allen Entscheidungen der Hauptverhandlung teil – daher der Begriff Laienrichter.

Wer Schöffe werden möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Frankfurt wohnen und zu Beginn der Amtsperiode nicht älter als 69 Jahre sein. Ablehnen kann das Ehrenamt nur, wer entweder bereits Schöffe ist oder war, im ärztlichen Dienst arbeitet oder Angehörige und Familienmitglieder pflegen muss sowie älter als 65 Jahre ist. Außerdem können Personen ablehnen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder Dritte wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

Wer für die Schöffenwahl kandidieren und sich auf die Vorschlagsliste setzen lassen möchte, kann sich bis zum 25. Februar 2013 schriftlich melden. Das Wahlamt benötigt dazu die Namen und ggf. die Geburtsnamen sowie die Adressen. Zudem müssen Geburtstag und Geburtsortort, die derzeitige Berufsbezeichnung und die Telefonnummer angegeben werden. Die schriftliche Bewerbung geht an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen – Geschäftsstelle Wahlen – Zeil 3, 60275 Frankfurt.


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