Rauchen im Wald strikt verboten

Rauchen im Wald strikt verboten

Zweithöchste Waldbrandalarmstufe trifft auch den Stadtwald

(pia) Durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde (gemäß zweistufigem Alarmstufenkonzept) die Waldbrandalarmstufe 1 ausgerufen. Dies bedeutet, dass in Hessen eine hohe Waldbrandgefahr besteht.

Die anhaltend heiße und weitgehend trockene Witterung hat auch im Frankfurter Stadtwald die Gefahr von Waldbränden ansteigen lassen. Während das sonnige Wetter an den Wochenenden viele Menschen in den Wald lockt, wird das Feuerrisiko oftmals unterschätzt und durch falsches Verhalten noch erhöht. Grillen und offenes Feuer im Stadtwald ist generell nur auf den ausgewiesenen Grillplätzen – an den Waldspielparken Scheerwald, Schwanheim und im Heinrich-Kraft-Park – erlaubt.

Auf den übrigen Waldspielparks sind keine Grillplätze ausgewiesen, hier gilt grundsätzliches Grillverbot. Darüber hinaus ist das Rauchen im Wald in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober strikt verboten. Bei fortgesetzt trockenheißer Witterung ist damit zu rechnen, dass dann auch die höchste Waldbrandalarmstufe 2 ausgerufen wird, was eine verstärkte Luftbeobachtung und die Sperrung von Grillplätzen und gefährdeten Waldbeständen zur Folge haben könnte.

Die Förster des Grünflächenamtes widmen dieser Gefahr durch verstärkte Kontrollen derzeit besondere Aufmerksamkeit. Die Bevölkerung wird um Verständnis und erhöhte Wachsamkeit gebeten. Wer einen Waldbrand oder eine Gefahrenquelle entdeckt, muss umgehend die Notrufnummer 112 anrufen oder die nächstgelegene Revierförsterei informieren.


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