Nur noch mit grüner Plakette nach Frankfurt

Nur noch mit grüner Plakette nach Frankfurt
Dritte Stufe der Umweltzone tritt 2012 in Kraft
(pia) Am 1. Januar 2012 wird in Frankfurt am Main die dritte Stufe der Umweltzone in Kraft treten. Dann dürfen innerhalb des Autobahnrings nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Mit dieser Maßnahme soll die Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration in der Luft gesenkt werden, um langfristig die EU-Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit einzuhalten.

Pro Jahr darf der maximale Tagesmittelwert für Feinstaub (PM10) von 50 Miktogramm pro Kubikmeter maximal 35 Mal überschritten werden. An der Messstation in der Friedberger Landstraße ist dieses Limit gerade erreicht worden. Bei einem Anhalten der austauscharmen Ostwetterlage muss daher für 2011 mit einer Grenzwertüberschreitung gerechnet werden.

Außerdem darf der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht überschritten werden. 2010 betrug der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an der Messstation in der Friedberger Landstraße 56 Mikrogramm pro Kubikmeter, das heißt der Grenzwert wurde im vergangenen Jahr deutlich überschritten. Für 2011 wird eine ähnlich hohe Konzentration erwartet.

Rechtliche Grundlage der dritten Stufe der Umweltzone ist die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan tritt heute, 14. November, in Kraft.

Die Umweltzone hat die Modernisierung der Kraftfahrzeug-Flotte in Frankfurt beschleunigt. Der Anteil der Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette ist von 81 Prozent im Jahr 2008 auf 89 Prozent Anfang 2011 gestiegen. Bei den Autos sind die Fahrzeuge mit grünen Plaketten in drei Jahren von 85 auf 91 Prozent angestiegen. Besonders deutlich hat sich die Flotte der Nutzfahrzeuge verändert. Während im Jahr 2008 nur 31 Prozent eine grüne Plakette hatten, sind es aktuell bereits 66 Prozent. Bundesweit haben dagegen erst 45 Prozent der Nutzfahrzeuge eine grüne Plakette.

Derzeit haben etwa neun Prozent der in Frankfurt zugelassenen Autos (circa 28.000) und 34 Prozent der Lastwagen (circa 7000) keine grüne Plakette. In bestimmten Fällen können Ausnahmegenehmigungen beim Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main, Telefon 069/212-40582, ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de beantragt werden. Allerdings gilt hier der Grundsatz: Nachrüstung vor Ausnahme.

Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten von Touristen, zu Einkaufs- oder Besuchszwecken, zum Transport von Kindern zur Kita, Schule oder ähnlichem, zum Besuch von Abendschulen, zur privaten Pflege von Angehörigen, die in der Umweltzone leben, von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 Meter vom Rand der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar), von Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten der Frankfurter Umweltzone am 1. Oktober 2008 zugelassen worden sind.
Feinstaubbelastung soll um 8,5 Prozent sinken
Gegenüber 2010 erwartet das HMUELV an der Friedberger Landstraße durch die Einführung der dritten Stufe ab 2012 (nur grüne Plaketten) inklusive des verbesserten Emissionsstandards zusätzliche Minderungen bei Stichstoffdioxid von 3,5 Prozent oder zwei Mikrogramm pro Kubikmeter und bei Feinstaub von 8,5 Prozent oder 2,4 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Beim Feinstaub sollten die gültigen Grenzwerte in den kommenden Jahren somit zuverlässig eingehalten werden. Anders beim Stickstoffdioxid, einem Schadstoff, der sich weiträumiger ausbreitet. Die von der Stadt Frankfurt geforderte regionale Umweltzone wurde von der Landesregierung abgelehnt. Um den Grenzwert dennoch langfristig einzuhalten, sieht der neue Luftreinhalteplan weitere Maßnahmen vor, wie zum Beispiel den Ausbau der Fernwärmenutzung, die Förderung von öffentlichem Personen- und Nah- sowie Radverkehr und die Verbesserung der Emissionsstandards der Busflotte.

Darüber hinaus ist eine weitere Verschärfung der Abgasnormen von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen notwendig. Auch die deutsche Förderung zur frühzeitigen Einführung von sogenannten „Euro-6-Diesel-PKW“ wird Wirkung zeigen. Hier wird für erstmalig zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2011 bis zum 31.12.2013 eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt.

Die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird ab Dienstag, 15. November, bis einschließlich Montag, 28. November, im Atrium des Stadtplanungsamtes Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 7.10 bis 15.40 Uhr und mittwochs von 7.10 bis 19 Uhr öffentlich ausgelegt.

Der Plan kann auch auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, http://www.hmuelv.hessen.de, sowie auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie http://www.hlug.de eingesehen werden.


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