Nur noch mit grüner Plakette nach Frankfurt

Nur noch mit grüner Plakette nach Frankfurt

Dritte Stufe der Umweltzone tritt in Kraft

(pia) Am 1. Januar 2012 tritt in Frankfurt am Main die dritte Stufe der Umweltzone in Kraft. Dann dürfen innerhalb des Autobahnrings nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Nach der letzten Kfz-Statistik von Anfang 2011 hatten noch etwa 9 Prozent der in Frankfurt am Main zugelassenen Pkw (circa 28.000) und 34 Prozent der Lkw (circa 7.000) keine grüne Plakette. Das Straßenverkehrsamt hat bis Mitte Dezember knapp 900 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Wer ab 1. Januar ohne grüne Plakette oder gültige Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone kontrolliert wird, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

In Deutschland haben inzwischen 46 Städte eine Umweltzone eingerichtet. In Hessen hat die Landesregierung bisher jedoch nur der Stadt Frankfurt am Main diese Möglichkeit zugestanden. Gegen ein Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts, das auch den Einwohnern der Landeshauptstadt das Recht auf eine Umweltzone zusprach, legte sie Anfang Dezember Berufung ein.

Europaweit gelten seit 2005 zwei Grenzwerte für Feinstaub (Fachbezeichnung PM10). Zum einen darf der Jahresmittelwert 40 µg/m³ nicht übersteigen. Zum andern darf es nur an maximal 35 Tagen Tagesmittelwerte von über 50µg/m³ geben.

35 Prozent weniger Feinstaub

Übers ganze Jahr gesehen, ist die Feinstaubbelastung in Frankfurt seit 2000 um etwa 35 Prozent gesunken. Der Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an den Frankfurter Luftmessstationen bereits seit 2003 eingehalten. 2010 betrug der Jahresmittelwert an der Friedberger Landstraße 29 µg/m³, in Höchst am Bahnhof 19 µg/m³, im Frankfurter Osten 22 µg/m³ und in Sindlingen 21 µg/m³. Nach den bisher für das Jahr 2011 vorliegenden Werten, ist der Jahresmittelwert für PM10 in diesem Jahr ähnlich niedrig.

Dennoch ist die dritte Stufe der Umweltzone noch nötig. Denn statt der erlaubten 35 Überschreitungstage gab es bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag an der Messstation in der Friedberger Landstraße bereits 42 Tage mit mehr als 50µg/m³ Feinstaub. Davon entfielen allein dreizehn Überschreitungstage auf November und elf Tage auf Februar. In den beiden Monaten herrschten ausgeprägte Hochdruckwetterlagen ohne Niederschlag und Wind, wodurch sich die Luftschadstoffe in der Stadt anreicherten. Durch die dritte Stufe der Umweltzone und verbesserte Emissionsstandards erwartet das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) eine weitere Verminderung des Feinstaubs um 8,5 % oder 2,4 µg/m³. Umweltdezerentin Manuela Rottmann ist zuversichtlich, dass das Limit von 35 Überschreitungstagen damit künftig eingehaltten werden kann.

Stickstoffdioxid weiterhin problematisch

Die Umweltzone trägt auch dazu bei, die Stickstoffdioxidbelastung zu senken. Hier gab es in den letzten Jahren zwar auch leichte Verbesserungen, doch wird der Jahresmittelwert von 40 µg/m³ in Frankfurt noch deutlich überschritten. So lag die Konzentration in der Friedberger Landstraße 2010 bei 56 µg/m³, für 2011 wird eine ähnlich hohe Konzentration erwartet. Die von der Stadt Frankfurt am Main geforderte regionale Umweltzone wurde von der Landesregierung abgelehnt. Um den Grenzwert trotzdem langfristig einzuhalten, sieht der neue Luftreinhalteplan weitere Maßnahmen vor, wie den Ausbau der Fernwärmenutzung, Förderung ÖPNV und Radverkehr, Verbesserung der Emissionsstandards der Busflotte. Darüber hinaus ist eine weitere Verschärfung der Abgasnormen von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen notwendig. „Eine sehr einfache und wirksame Maßnahme wäre ein Tempolimit auf den Autobahnen“, sagte Rottmann.

Dank der Umweltzone sind in Frankfurt wesentlich mehr neuere, emissionsärmere Fahrzeuge unterwegs als im Bundesdurchschnitt. Dies zeigt sich besonders deutlich bei der Flotte der Nutzfahrzeuge. Während im Jahr 2008 nur 31 Prozent eine grüne Plakette hatten, sind es aktuell bereits 66 Prozent. Bundesweit haben dagegen erst 45 Prozent der Nutzfahrzeuge eine grüne Plakette.

Nachrüstung geht vor Ausnahme

In bestimmten Fällen können Ausnahmegenehmigungen beim Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main (Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main), Telelefon: 069/212-40582, E-Mail: ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de beantragt werden. Allerdings gilt hier der Grundsatz: Nachrüstung vor Ausnahme.

Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten von Touristen, zu Einkaufs- oder Besuchszwecken, zum Transport von Kindern zur Kita, Schule o.ä., zum Besuch von Abendschulen, zur privaten Pflege von Angehörigen, die in der Umweltzone leben, von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 m vom Rand der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar), von Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten der Frankfurter Umweltzone am 01. Oktober 2008 zugelassen worden sind.

Weitere Informationen unter www.umweltzone.frankfurt.de. Dort kann auch der Bericht des Umweltamtes „Luftqualität Frankfurt 2010“ heruntergeladen werden. Er dokumentiert, wie sich an den Frankfurter Messstationen von 2000 bis 2010 die verschiedenen Luftschadstoffe, darunter Feinstaub und Stickstoffdioxid, entwickelt haben und macht bisher unveröffentlichte Daten des Industrieparks Höchst zugänglich.


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