Mieterhöhungen in Frankfurt weiter begrenzen

Bürgermeister Cunitz fordert Landesregierung zu schnellem Handeln auf

Mieterhöhungen in Frankfurt weiter begrenzen

(pia) Das am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz eröffnet den Bundesländern die Möglichkeit, in Gemeinden oder Teilen von Gemeinden, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu begrenzen. Die bisherige Obergrenze liegt bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. „Es ist nun an der Landesregierung hier schnell tätig zu werden“, so Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz.

Inzwischen hat auch Ministerpräsident Volker Bouffier angekündigt, dass er von der rechtlichen Möglichkeit der Landesregierung zur Absenkung der Kappungsgrenze Gebrauch machen möchte. Eine entsprechende Umfrage des Landes unter den Hessischen Kommunen wurde von der Stadt Frankfurt kürzlich beantwortet und die Notwendigkeit der Maßnahme dargelegt. Bisher steht jedoch noch eine Reaktion der Hessischen Landesregierung aus.

„Unklar ist, warum das Land überhaupt eine Umfrage gestartet hat“, wundert sich Cunitz. „2004 und erneut im Jahr 2009 hat das Land per Rechtsverordnung festgelegt, dass es sich bei Frankfurt um ein Gebiet mit gefährdeter Mietwohnungsversorgung handelt. Somit ist klar, dass die Voraussetzungen für eine weitere Begrenzung von Mieterhöhungen gegeben sind. Die Landesregierung sollte nun eine schnellstmögliche Absenkung der Kappungsgrenze von 20 Prozent auf 15 Prozent ermöglichen.“

In den letzten Jahren verzeichnete Frankfurt erhebliche Einwohnerzuwächse. Diese Entwicklung wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Der Trend belegt die Anziehungskraft Frankfurts als attraktiven Standort zum Wohnen und Arbeiten. Diese hohe Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt hat in den letzten Jahren aber auch zu nennenswerten Mietpreissteigerungen geführt.

Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stadt durch Bereitstellung von Wohnbauflächen und zahlreichen Förderprogrammen große Anstrengungen unternimmt, den gestiegenen Anforderungen an eine ausreichende Wohnungsversorgung gerecht zu werden. „Ohne zusätzliche Steuerungsinstrumente, die durch den Landes- und Bundesgesetzgeber bereitgestellt werden müssen, können die Kommunen jedoch aus eigener Kraft der angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten nicht begegnen“, so Cunitz abschließend.


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