Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern

 

Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen  das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.

 

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert.  Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

 

Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern informieren folgende 10 Brandschutztipps:

 

Tipp 1: Nur von der BAM zugelassenes Feuerwehr kaufen

 

Nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper mit Registriernummer YYYY-F1-ZZZZ oder YYYY-F2-ZZZZ verwenden (YYYY steht für die Kennnummer der in Europa anerkannten Stelle für die Baumusterprüfungen, wobei die BAM die Nummer 0589 hat – ZZZZ steht für die fortlaufende Nummer).

Zur Kategorie F1 (CE 0589-F1-ZZZZ bzw. BAM-F1-ZZZZ) zählt Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk für Personen ab 12 Jahre. Der Verkauf ist ganzjährlich zulässig.

Zur Kategorie F2 (CE 0589-F2-ZZZZ bzw. BAM-F2-ZZZZ) zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Erwachsenen gekauft und nur von diesen am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.

Bis zum 03.07.2017 dürfen auch noch Feuerwerkkörper mit der alten BAM-Nummer P I (Klasse 1) oder P II (Klasse 2) (z.B. BAM-P I-ZZZZ, BAM-P II-ZZZZ) vertrieben werden.

 

Tipp 2: Keine Verwendung von nicht geeignetem Feuerwerk

 

Werden Ihnen Feuerwerkskörper der Kategorien 3 oder 4 (nur an Personen mit spezieller Erlaubnis oder einem Befähigungsschein zulässig) bzw. solche ohne entsprechende Kennzeichnungen angeboten, informieren Sie die nächste Polizeidienststelle.

Zum Teil sind Feuerwerkskörper mit einer sog. „Gedeckten Stoppine“ (Zündschnur mit extrem losen Papiermantel) ausgestattet, bei der innerhalb der Ummantelung die entstehenden Funken durch die Verbrennungsgase mit bis zu 10 m/s vorangetrieben werden, weshalb eine extrem schnelle Zündung und Verbrennungen die Folge sei können.

 

Tipp 3: Richtige Lagerung

 

Knallkörper und Raketen in jedem Fall kühl lagern. Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, tragen.

 

Tipp 4: Gebrauchsanweisung lesen

 

Gebrauchsanweisung bereits im Vorfeld sorgfältig studieren.

 

Tipp 5: Altersangaben beachten

 

Von Jugendlichen nur ungefährliche und für das entsprechende Alter zugelassene Artikel (z.B. BAM-P I-ZZZZ bzw. BAM-F1-ZZZZ) abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.

 

Tipp 6: Kein Abfeuern in gefährdeten Gebieten

 

Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Nur den Teil aus einer Packung entnehmen, der sofort gebraucht wird.

Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z.B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.

 

Tipp 7: Knallkörper und Raketen nicht in der Hand halten

 

Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen! Knallkörper und Raketen nicht in der Hand behalten!

Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z.B. in Fenster oder andere Hausöffnungen). Niemals nach Personen werfen oder zielen! Keinesfalls sollten diese pyrotechnischen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden!

 

Tipp 8: Feuerwerk richtig Abfeuern und für eine stabile Haltevorrichtung sorgen

 

Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.

Bei fächerförmigem Feuerwerk beträgt die Neigung bis zu 30 Grad, was für Gebäude und umstehende Personen sehr gefährlich sein kann; daher diese Fächer nur auf freiem Feld zünden.

 

Tipp 9: Achtung bei Blindgängen

 

Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.

 

Tipp 10: Vorsorge an Silvester

 

Fenster, vor allem Dachfenster und soweit möglich auch Rollläden, in der Silvesternacht schließen. Schützen Sie Ihren Balkon oder entsprechende Unterstände vor Böllern! Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten, Zeitungsstapel, der ausgediente Weihnachtsbaum etc. erhöht die Brandlast ungemein.

 

Bei einem bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 wählen! Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

 

Die Feuerwehren wünschen allen Menschen einen geruhsamen Jahreswechsel.

 

Sollte dennoch etwas passieren …

 

Bewahren Sie Ruhe!

Melden Sie einen Notfall sofort über den Notruf 112. Für das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte sind folgende Informationen wichtig: Wo ist der Notfall eingetreten? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Wer ruft an? Warten Sie auf Rückfragen!

 

Ist das Feuer noch im Entstehen begriffen, unternehmen Sie schnellstens erste Löschversuche um es schon “im Keim” zu ersticken.  Löschversuche nur unternehmen, wenn diese ohne Selbstgefährdung möglich sind!

Betreten Sie niemals verqualmte Räume. Dort bilden sich tödliche Brandgase. Schließen Sie die Tür und alarmieren Sie die Feuerwehr.

 

Wenn Löschversuche nicht möglich sind: Fenster des Raumes schließen, wenn dies ohne eigene Gefährdung möglich ist, ebenso die Tür des Raumes in dem es brennt. Hierdurch wird dem Feuer Sauerstoff entzogen.

 

Personen warnen und sich selbst in Sicherheit bringen (ggf. anderen Personen helfen). Wenn Sie das Gebäude über den Treppenraum nicht mehr verlassen können, begeben Sie sich in einen sicheren Raum, schließen Sie alle Türen hinter sich und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar.

 

Feuerwehr erwarten und einweisen (ggf. auch durch andere Personen). Bis die Feuerwehr eintrifft, sollten Sie versuchen die Brandausweitung zu erschweren:  Tür zum Brandraum feucht halten, um Durchbrand zu verzögern oder zu verhindern! Um die Aufheizung der Tür zu verzögern, können Sie, bis die Feuerwehr eintrifft, die Tür mit Wasser kühlen.

 

Wenn Sie das Gebäude oder die Wohnung, Etage verlassen müssen, darauf achten, dass keine Person zurückbleibt.

Türen zu Räumen in denen es nicht brennt, können wenn es die Zeit zulässt geschlossen werden, Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sollten auf jeden Fall geschlossen sein.

Auf keinen Fall die Türen abschließen!

Bei Räumen oder Fenstern, die nur mit Schlüssel zugänglich sind, Schlüssel für die Einsatzkräfte bereithalten.

 

Alle in Sicherheit? Außerhalb der Gefahrenzone sollten Sie feststellen, ob alle Hausbewohner in Sicherheit sind, denn bei einer vermissten Person muss die Feuerwehr immer davon ausgehen, dass sich diese eventuell im Gebäude und somit in Gefahr befindet. Feuerwehr sofort bezüglich vermisster Personen in formieren, möglichst schon beim Absetzen des Notrufes, spätestens beim Eintreffen der Feuerwehr.

Brandverletzungen mit kaltem Wasser kühlen, anschließend steril abdecken, z.B. mit Alufolie, sauberen Tüchern, nach Möglichkeit steriles Verbandsmaterial aus einem Notfallkoffer.

 

Ihre Feuerwehr!

Nassauischer Feuerwehrverband e.V.

Bernd Rompel


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