Zuhause wohnen trotz Behinderung
Förderanträge für behindertengerechten Umbau können beim Stadtplanungsamt gestellt werden
(pia) Menschen mit Behinderungen sollten in ihrem selbstgenutzten Wohneigentum und in ihrem sozialen Umfeld bleiben können. Um dies zu realisieren, stellt das Land Hessen auch im Jahr 2014 Mittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden zur Verfügung – zum Beispiel für den Umbau von Toiletten und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, den Einbau von Treppenlifts oder Rampen und andere Maßnahmen.
Gefördert wird mit einem Kostenzuschuss, der bei einer vom Eigentümer oder von dessen Angehörigen genutzten Wohnung maximal 50 Prozent der förderfähigen Umbaukosten betragen kann. Richtlinien und Anmeldeformulare sind erhältlich beim Stadtplanungsamt, Bereich Stadterneuerung und Wohnungsbau.
Für die Anmeldung einer Maßnahme sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich: Beschreibung der Gesamtmaßnahme und Pläne, Kostenvoranschläge, Aussagen über die Finanzierung, eventuell über weitere Finanzierungshilfen sowie eine Kopie des Behindertenausweises. Anmeldeschluss bei der Stadt für Zuschüsse, die im Jahr 2014 ausgezahlt werden sollen ist der 28. Februar 2014.
Interessenten aus Frankfurt wenden sich an das Stadtplanungsamt unter Telefon 069/212-35107 oder 069/212-35346. Nicht im Gemeindegebiet von Frankfurt lebende Personen richten ihre Anmeldung über die jeweiligen Kommunal- beziehungsweise Kreisverwaltungen an das Ministerium.
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