Für Unternehmer: Stundung der Sozialversicherung
Die Krankenkassen zeigen sich nachsichtig und ermöglichen eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge. Ein formloser Antrag sollte schnellstmöglich an die Krankenkassen (auch per Fax) weitergegeben werde. Dazu hat die DEHOGA auch einen Vorschrieb vorbereitet, den Sie unter: https://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/Antrag_auf_Stundung_SV-Beitraege_200325__1_.doc finden. Wir sind natürlich keine Beratung und garantieren für nichts. Die Info halten wir aber trotzdem für wichtig. Mehr…