Das Land Hessen schnürt ein
millionenschweres Soforthilfeprogramm und stockt die Mittel der
Bundesregierung mit einem eigenen Zuschuss auf. Insgesamt stehen für
Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie
Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur
Verfügung. Dies teilten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und
Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am Mittwoch mit. Zuvor hatten Sie in
einer Telefonkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der hessischen
Wirtschaft über die aktuelle Lage beraten.
„Der Großteil der
hessischen Unternehmerinnen und Unternehmer ist von den wirtschaftlichen
Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Bei vielen geht es nicht
nur um leere Auftragsbücher oder geschrumpfte Einnahmen, sondern um die
Existenz. Wir sehen das mit großer Sorge. Viele der Selbstständigen,
Freiberufler, Künstler und kleinen Unternehmen erhalten in der Regel
keine Kredite, verfügen über keine weiteren Sicherheiten oder Einnahmen.
Ihnen wollen wir schnelle Liquidität verschaffen“, so Al-Wazir und
Schäfer.
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die
Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses,
der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.
Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit
erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt
tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.
„Wir
gehen davon aus, dass sehr viele betroffene Unternehmerinnen und
Unternehmer unsere Soforthilfe in den kommenden Tagen beantragen. Darum
sind wir sehr froh, dass die hessischen Industrie- und Handelskammern
und die Handwerkskammern bei der Abwicklung und Beratung unterstützen
werden“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir.
Anträge können
spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann
ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung
eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die
Landesförderung zu erhalten. „Wir freuen uns im Regierungspräsidium
Kassel natürlich sehr über das Vertrauen, dass uns damit geschenkt wird.
Wir werden alles tun, um die Gelegenheit zu nutzen, den Unternehmen und
Betrieben in dieser Notzeit zu helfen“, sagte Hermann-Josef Klüber,
Regierungspräsident Kassel. Die Industrie- und Handelskammern sowie die
Handwerkskammern unterstützen beratend bei der Antragsstellung. „Das ist
ein gemeinsamer Kraftakt von Politik und Wirtschaft mit dem Ziel,
schnell und unbürokratisch zu helfen.“, sagte Al-Wazir. „Die Soforthilfe
soll ermöglichen, dass diejenigen, die in eine existenzbedrohliche
wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten
sind, ihre Rechnungen und ihre Miete bezahlen und andere unabweisbare
Forderungen erfüllen können.“
Finanzminister Dr. Thomas
Schäfer erklärte: „Der Landtag hat gestern den Nachtrag zum Haushalt
2020 verabschiedet. Damit haben wir innerhalb kürzester Zeit reagiert
und die Grundlagen für unsere Hilfen gelegt. Die Ampel steht nun für uns
auf grün. Neben der Soforthilfe stehen Unternehmern auch erweiterte
Angebote der Bürgschaftsbank zur Verfügung. Im Rahmen der sogenannten
Expressbürgschaften kann gerade kleineren Unternehmen bei der
Kreditbeschaffung geholfen werden. Die bewährten Angebote und
Finanzierungsmöglichkeiten der Bürgschaftsbank haben wir ausgeweitet.
Erhöht haben wir die Übernahme von Bürgschaften von 1,25 Millionen Euro
auf 2,5 Millionen Euro sowie die Verbürgungsquote für Betriebsmittel von
60 Prozent auf 80 Prozent. Expressbürgschaften – mit einer Entscheidung
innerhalb von rund drei Tagen – sind von 180.000 Euro auf 250.000 Euro
angehoben worden. Auch Verfahrensbeschleunigungen haben wir bereits
umgesetzt.“
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Neben
der Corona-Soforthilfe unterstützt das Land Hessen die Unternehmen in
dieser für die Wirtschaft kritischen Situation in Kooperation mit der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Von Donnerstag, 26.
März, an können betroffene hessische Unternehmerinnen und Unternehmern
kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür
wurde das bewährte Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf
Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
Mit der neuen
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen
stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in
Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
Ein Nachrangdarlehen verzichtet auf zusätzliche Risikoabsicherung durch
die Hausbank. Das Verfahren sieht so aus: Die Hausbank stellt als
notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von
weiteren 20 Prozent der Summe bereit. Die Darlehenslaufzeit beträgt
zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei
tilgungsfreien Jahren. Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger
Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.
Darüber
hinaus können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu
Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen. Der
individuelle Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten für das
Sanierungsgutachten, maximal 10.000 Euro betragen. Dies erleichtert den
Hausbanken der Unternehmen die Aufrechterhaltung der Finanzierung.
„Sowohl
die Soforthilfe als auch die Liquiditätshilfe für hessische KMU
verbessern auf unbürokratischem Weg kleinen und mittelgroßen Unternehmen
die Finanzierungsstruktur und Liquiditätssituation. Das ermöglicht
ihnen nicht nur, laufende Rechnungen zu zahlen, sondern auch, wenn
nötig, die Aufnahme weiterer Kredite und Darlehen“, sagten Al-Wazir und
Schäfer.
Die WIBank arbeitet außerdem mit Hochdruck an einer
Anpassung von unterstützenden Maßnahmen für zum Beispiel
Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Start-ups.
„Wir
wissen um die Sorgen vieler hessischer Unternehmerinnen und Unternehmer.
Daher müssen die Hürden bei der Beantragung der Liquiditätshilfe so
gering wie möglich sein. Für das von der WIBank refinanzierte
Nachrangdarlehen müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Die
Antragstellung erfolgt über die Hausbank“, sagt Dr. Michael Reckhard,
Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.
„Bund und Länder haben eine
Reihe von wichtigen steuerlichen Soforthilfen abgestimmt. Daran
anknüpfend gehen wir noch einen Schritt weiter: Hessen gibt seiner
Wirtschaft vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem wir bereits
getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag
kurzfristig zurückerstatten können. Dies kann unsere Wirtschaft
kurzfristig um bis zu 1,5 Milliarden Euro entlasten“, sagte
Finanzminister Schäfer. „Da die Wirtschaft in weiten Teilen von der
Corona-Krise betroffen ist, verzichten wir auf die sonst übliche
ausführliche Prüfung und vereinfachen das Verfahren.“
Zu den konkreten steuerlichen Soforthilfen
„Hessen
handelt zügig: Wir geben den betroffenen hessischen Unternehmen,
darunter fallen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, eine
vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Das setzen
wir wie folgt um: Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine
sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer
jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise
helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020
gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herab. Anschließend erhalten
die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet,
sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. Das geht ganz
unbürokratisch mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER“,
erläuterte der Finanzminister.
Darüber hinaus werden auf Antrag
der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder
fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die
Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus
nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31.
Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können
sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer
beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen
Vorauszahlung angepasst werden.
Zudem können bei den
Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages
für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden.
Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung
von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die
Gemeinde ist an den Bescheid des Finanzamts gebunden und wird die
Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.
Bei unmittelbar
Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von
Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich
anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.
Finanzminister
Schäfer: „Wir haben unsere Finanzämter noch einmal sensibilisiert, so
dass entsprechende Anträge zügig geprüft werden. Auf strenge
Anforderungen bei der Prüfung der Anträge soll verzichtet werden. Indem
etwa der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben oder die
Vorauszahlung unkompliziert und schnell angepasst wird, möchte auch die
Steuerverwaltung ihren Beitrag leisten, damit die Liquiditätssituation
der Betroffenen verbessert wird. Alle betroffenen Bürger können auch
selbst zu einer zügigeren Bearbeitung beitragen, indem sie das
ELSTER-Onlineportal für die Anträge verwenden.“
Sie haben Fragen zum Soforthilfe-Programm? Hier gibt es mehr Infos.
Weitere Informationen auf unseren Informationsseiten zu Corona. Ebenso unter der hessenweiten Hotline: 0800- 555 4666 – täglich von 8 bis 20 Uhr.
Quelle: Land Hessen
Photo by Micheile Henderson on Unsplash
'Al-Wazir / Schäfer: „Hessen stützt hessische Wirtschaft mit Soforthilfe und Darlehen“' has no comments
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