Klüber Regierungspräsidium Kassel

INFO: Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Versorgung der Bevölkerung

Um die Verkaufstätigkeit und Kundenbedienung im Lebensmitteleinzelhandel, auf Wochenmärkten, in Apotheken und weiteren Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, hat das Regierungspräsidium Kassel die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Regierungsbezirk an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP heute erlassen und auf seiner Homepage (rp-kassel.hessen.de) veröffentlicht. Somit wird eine sonntägliche Öffnung von 08.00 bis 18.00 Uhr bis zum 19. April ermöglicht. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag sind hiervon ausgenommen. Die Allg

emeinverfügung präzisiert damit die 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus, die eine Öffnung der genannten Bereiche auch an Sonn- und Feiertagen bis 19. April 2020 ausdrücklich zulässt.
Die Ausnahmebewilligung zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen und zur Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes ist aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland im öffentlichen Interesse dringend notwendig.

Insbesondere zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge besteht in einer Reihe von Branchen der dringende Bedarf, das aktive Personal für Verkaufstätigkeiten und Kundenbedienung einschließlich der erforderlichen Vor- und Nacharbeiten zu beschäftigen. Die Ausnahmeregelungen gelten für Beschäftigte über 18 Jahren.

Unter die Allgemeinverfügung fallen der Lebensmitteleinzelhandel und Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser und Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske und Tabak- und E-Zigarettenläden, Zeitungsverkauf, Blumenläden, Tierbedarfsmärkten und Bau-und Gartenbaumärkte, der Großhandel sowie Online-Handel.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier. Kontakt Pressevertreter
Pressesprecher: Herr Michael Conrad
Telefon: 0561 106 1010
Fax: 0561 106 1610
Foto: RP Kassel
E-Mail: michael.conrad@rpks.hessen.de

Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel


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