Osterfeuer: Abfälle nicht verbrennen
Auch wer beim Osterfeuer Abfälle durch Verbrennen beseitigt, verstößt nicht nur gegen abfallrechtliche Vorschriften, sondern kann auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Das Verbrennen von Abfällen ist schließlich in den meisten Fällen gesetzlich verboten. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Abfallbehörde aus gegebenem Anlass hin. Das Verbrennungsverbot gilt auch für pflanzliche Abfälle wie…
