Das Frankfurt-F auf dem Nummernschild bleibt Pflicht
(pia) In einer Presseveröffentlichung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 29. März 2010 wird darauf hingewiesen, dass Autofahrer, die innerhalb Hessens umziehen und ihr Nummerschild behalten wollen, sich künftig den Weg zur Zulassungsstelle sparen können, auch wenn ihr Wohnsitz im Bezirk einer anderen Zulassungsstelle liegt.
